Allgemeine Geschäftsbedingungen für Online- & Mobile – Werbung*
Stand: München 2022
§ 1 Geltungsbereich
(1) Für die Geschäftsbeziehung zwischen stock3 AG (nachfolgend „stock3“) und dem Geschäftspartner (nachfolgend „Partner“) gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung, die jeweils aktuell auf den Plattformen von stock3 einsehbar sind. Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen des Partners werden nicht anerkannt, es sei denn, stock3 hätte ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Dies gilt auch für den Fall, dass stock3 in Kenntnis solcher Bedingungen des Partners an diesen eine Leistung erbringt.
(2) Im Rahmen dieser Geschäftsbeziehung stellt stock3 für den Partner Leistungen im Zusammenhang mit der Veröffentlichung von Werbemaßnahmen jeder Art (beispielsweise Schaltung von Display Advertising, Content & Native Advertising oder Durchführung von Webinaren und anderen Events) auf den von ihr betriebenen Plattformen & Services zur Verfügung.
§ 2 Vertragsschluss
(1) Der Vertrag kommt durch den Eingang der Buchungsbestätigung (per E-Mail oder Post) des Partners oder durch die Durchführung der Leistungen durch stock3 zustande.
(2) Soweit der Partner für oder im Auftrag eines Dritten handelt (z.B. Werbe- oder Mediaagenturen), hat der Partner den Namen bzw. die Identität des Dritten mitzuteilen und auf Verlangen von stock3 einen Nachweis seiner Beauftragung vorzulegen. Bis zum Zeitpunkt der Offenlegung der Identität des Dritten ist stock3 nicht verpflichtet, die vertragsgemäßen Leistungen zu erbringen. stock3 ist zudem berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn durch die Bekanntgabe der Identität des Dritten berechtigte Interessen von stock3 beeinträchtigt werden. Dasselbe gilt, wenn der Partner den Vertrag mit stock3 über einen nicht im eigenen Namen handelnden Werbemittler abschließen will.
(3) stock3 behält sich vor, jederzeit mit Wettbewerbern des Partners bzw. auch mit Partnern im Direktgeschäft ohne buchende Agentur Verträge zu schließen.
(4) stock3 behält sich ferner das Recht vor, einzelne Aufträge ohne Angabe von Gründen abzulehnen, wenn ihre Schaltung für stock3 unzumutbar ist.
§ 3 Leistungen stock3
(1) stock3 verpflichtet sich, das vom Partner zur Veröffentlichung bestimmte und überlassene Material zu Werbezwecken für die vertraglich vereinbarte Dauer in den im Vertrag festgelegten Medien zu platzieren. Im Vertrag sind dabei die Spezifikationen der zu erbringenden Werbeleistung wie z.B. der Zeitraum, die Platzierung, eine eventuelle garantierte Anzahl von Ad Impressions etc. festgelegt.
(2) Zum Gegenstand der Leistungen von stock3 gehört nicht die Erstellung von Grafiken oder Werbetexten (einschließlich im Rahmen von Nachbesserungsarbeiten) für den Partner. Solche Leistungen bedürfen der separaten Vereinbarung zwischen den Parteien.
(3) Soweit das vom Partner zur Veröffentlichung bestimmte und überlassene Material nicht offensichtlich als Werbung erkennbar ist, ist stock3 berechtigt, sie als solche kenntlich zu machen, insbesondere mit den Worten „Anzeige“, „Werbung“ oder ähnlichen Zusätzen. Ebenso ist stock3 berechtigt, das Material vom eventuell vorhandenen redaktionellen Inhalt räumlich abzusetzen, um den Werbecharakter zu verdeutlichen.
(4) Aufgrund des derzeitigen Standes der Technik im Bereich des Internets können Dienste, die über das Internet erbracht werden, nicht immer fehlerfrei, nicht stets ununterbrochen und/ oder nicht stets störungsfrei zur Verfügung stehen. Sämtliche im Internet angebotenen Dienste können insbesondere durch technische Umstände, Leistungs- und/oder Anbindungsausfall, Hard- und Softwarefehler sowie Einwirkungen Dritter, deren Handlungen stock3 nicht zugerechnet werden können (z.B. durch Viren oder Services Attacks), beeinträchtigt werden. Die Parteien sind sich daher darüber einig, dass auf solchen Ursachen beruhende Unterbrechungen und/oder Störungen der Leistungserbringung, stock3 nicht zu vertreten hat, keine Rechte des Kunden begründen. Dies umfasst auch Computerviren oder vorsätzliche Angriffe auf EDV-Systeme durch „Hacker“, sofern jeweils angemessene Schutzvorkehrungen hiergegen getroffen wurden.
§ 4 Pflichten des Partners
(1) Der Partner gewährleistet, dass das von ihm zur Verfügung gestellte Material sowie die verlinkte Zielseite (Webseite) nicht gegen geltendes Recht verstoßen. Insbesondere gewährleistet der Partner, dass das überlassene Material so ausgestaltet ist, dass
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nicht der Eindruck einer Windows-Systemmeldung entstehen kann,
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das Werbematerial als Werbung klar erkennbar ist und jegliche Irreführung über den Werbezweck ausgeschlossen ist,
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jegliche gestalterische Funktionselemente (z.B. Suchmasken, Pop-Up-Menüs, Auswahlboxen, etc.) auch tatsächlich aktivierbar sind,
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die Werbung keine Viren, Würmer, Trojaner oder andere Schadprogramme enthält, die geeignet sind, auf andere Computerprogramme oder Daten zuzugreifen und diese zu ändern, zu löschen oder zu beschädigen
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es keine Inhalte, Hyperlinks und Verweise zu Inhalten enthält, die pornografische, im Sinne vom § 184 StGB oder jugendgefährdende Schriften im Sinne der §§ 1, 6, 21 GJS darstellen oder die im Sinne von §§ 86, 131 StGB zum Rassenhass aufstacheln, Gewalt verherrlichen oder verharmlosen, den Krieg verherrlichen, für eine terroristische Vereinigung werben, zu einer Straftat auffordern, ehrverletzende Äußerungen enthalten, die das Ansehen von stock3 schädigen können oder sonstige rechtswidrige Inhalteenthalten, und
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es den Bestimmungen des Telemediengesetzes und sonstiger für die Werbung einschlägiger Gesetze entspricht. Insbesondere garantiert der Kunde, dass die Werbemittel nicht gegen deutsches Recht verstoßen, insbesondere keine Persönlichkeits-, Urheber-, Leistungsschutz-, Marken oder sonstige Rechte verletzen, noch wettbewerbsrechtliche, datenschutzrechtliche oder sonstige Beanstandungen auslösen.
(2) Des Weiteren sorgt der Partner dafür und sichert zu, dass das von ihm überlassene Material nicht Rechte Dritter, gleich welcher Art, beeinträchtigt oder verletzt. Dies bezieht sich insbesondere darauf, dass ihm die nach diesem Vertrag für die jeweils beabsichtigte Verwertung durch stock3 notwendigen Nutzungsrechte an dem zur Veröffentlichung bestimmten und überlassenen Material zustehen.
(3) Die Auswahl des Werbematerials sowie die Auswahl der Platzierung ist Aufgabe des Partners. stock3 überprüft nicht, inwieweit das vom Kunden zur Verfügung gestellte Material sowie dessen Platzierung für den vom Kunden vorgesehenen Werbezweck tauglich ist und seinen Bedürfnissen entspricht.
(4) Der Partner wird stock3 das für die Werbeschaltung erforderliche Material bis spätestens 3 Werktage vor dem vereinbarten Datum der Veröffentlichung vollständig, fehlerfrei und den vertraglichen Vereinbarungen entsprechend auf eigene Kosten auf einem von stock3 zu bestimmenden Datenträger zur Verfügung stellen. Der Partner verpflichtet sich, dafür zu sorgen, dass das Material für die vereinbarten Zwecke, insbesondere für die Display- und Bildschirmdarstellung im entsprechenden Umfeld und in der im Vertrag vereinbarten Art und Größe geeignet ist. Sofern in dem bereitgestellten Material Hyperlinks enthalten sind, sind die jeweiligen Zieladressen der Hyperlinks vom Partner vorher anzugeben. Soweit der Partner die vorstehende Frist nicht einhält und die Werbematerialien nicht oder nicht termingerecht veröffentlicht werden können, lässt dies den Anspruch von stock3 auf vollständige Zahlung der vereinbarten Vergütung unberührt.
(5) Der Partner erbringt die vertraglichen Mitwirkungshandlungen als vertragliche Leistungspflichten und haftet für sämtliche Schäden, welche stock3 aufgrund der nicht vertragsgemäßen Erbringung der vorgenannten Pflichten des Partners entstehen. Erbringt der Kunde seine Mitwirkungspflichten ganz oder zum Teil nicht, ruht zudem für die Dauer der Nichterbringung die Verpflichtung von stock3 zur Erbringung derjenigen Leistungen, die ohne die Mitwirkungspflichten des Partners nicht oder nur mit unverhältnismäßigem Mehraufwand erbracht werden können. Durch Nichterbringung von Mitwirkungspflichten verursachter Mehraufwand ist von dem Partner nach Maßgabe der im jeweiligen Vertrag vereinbarten Preise oder, soweit solche dort nicht geregelt sind, auf der Basis der allgemeinen zum fraglichen Zeitpunkt geltenden Sätze von stock3 nach Zeitaufwand zu tragen. Auslagen sind zu erstatten. Gesetzliche Kündigungs-, Schadensersatz oder Rücktrittsrechte von stock3 bleiben in jedem Fall unberührt.
(6) Der Partner stellt stock3 von jeglichen Ansprüchen Dritter im Zusammenhang mit Rechtsverletzungen gemäß § 4 Ziffern 1 und 2 frei und verpflichtet sich, dem Anbieter alle in diesem Zusammenhang entstehenden Nachteile und Schäden (einschließlich Rechtsverteidigungskosten wie Gerichts- und Anwaltskosten) vollständig zu ersetzen.
§ 5 Laufzeiten
(1) Die Laufzeit des Vertrages ergibt sich aus der jeweiligen Auftragsbestätigung.
(2) stock3 ist nicht verpflichtet, die für die Durchführung der Werbemaßnahmen notwendigen Informationen, Daten, Dateien und sonstiges Material nach Beendigung der Maßnahmen an den Partner herauszugeben, es sei denn, die Parteien haben Abweichendes hiervon vereinbart.
§ 6 Kündigungsfristen
(1) Die Kündigungsfristen sind abhängig vom jeweiligen Auftrag und sind im Einzelnen den jeweiligen Buchungsbestätigungen bzw. Verträgen zu entnehmen.
(2) Jede Vertragspartei ist berechtigt, den Vertrag bei Vorliegen eines wichtigen Grundes fristlos zu kündigen. Ein wichtiger Grund liegt für stock3 insbesondere vor, wenn der Partner
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zum wiederholten Male mit der Zahlung der fälligen Vergütung in Verzug gerät oder
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gegen seine Verpflichtungen aus § 4 verstößt.
§ 7 Stornierung
(1) Eine Stornierung von Aufträgen durch den Partner ist möglich, soweit diese mindestens 2 Wochen vor dem vereinbarten Termin zur Schaltung stock3 postalisch oder per E-Mail zugeht. Für eine solche Stornierung entstehen dem Partner keine Kosten.
(2) Soweit der Partner die in § 7 Ziffer 1 vorgenannte Frist nicht einhält, werden Stornierungen, die noch 2 Werktage (bis 17:00 Uhr) vor dem vereinbarten Termin zur Schaltung stock3 postalisch oder per E-Mail zugehen, pauschal mit einer Bearbeitungsgebühr von 15 % des Netto-Vertragswertes berechnet.
(3) Bei einer Stornierung nach der in § 7 Ziffer 2 genannten Frist ist stock3 berechtigt, dem Partner die gesamte vereinbarte Vergütung (100 % des Vertragswertes) in Rechnung zu stellen.
§ 8 Zurückweisung und Sperrung der Leistungen
(1) stock3 ist berechtigt, vom Partner zur Veröffentlichung bestimmtes und überlassenes Material zurückzuweisen, wenn dieses und/oder damit verlinkte Webseiten rechtswidrige Inhalte im Sinne von § 4 Ziffer 1 enthält, im Sinne von § 4 Ziffer 2 Rechte Dritter verletzt oder die Schaltung für stock3 aus sonstigen Gründen unzumutbar ist. Ebenso ist stock3 berechtigt, unter den ebengenannten Voraussetzungen die Veröffentlichung des Materials vorübergehend oder dauerhaft auszusetzen.
(2) Falls ein begründeter Verdacht besteht, dass das vom Partner überlassene Material und/oder damit verlinkte Webseiten im Sinne von § 4 Ziffer 1 rechtswidrige Inhalte aufweist oder im Sinne von § 4 Ziffer 2 Rechte Dritter verletzt, hat stock3 auch während der Schaltung das Recht, solches Material solange zurückzuweisen oder die Veröffentlichung solange zu unterbrechen, bis eine Stellungnahme des Partners und eine Klärung der Angelegenheit erfolgt ist. stock3 wird dem Partner die Zurückweisung oder Sperrung unter Angabe von Gründen unverzüglich mitteilen.
(3) Die Verpflichtung des Partners zur Zahlung der vereinbarten Vergütung bleibt von der Vornahme der Maßnahmen gem. § 8 Ziffer 1 bzw. Ziffer 2 unberührt. Es steht dem Partner jedoch frei, stock3 ein neues bzw. verändertes Material zur Verfügung zu stellen, welches den vertraglichen Anforderungen entspricht.
(4) stock3 hat das Recht, einen vereinbarten Termin zur Veröffentlichung zu verschieben oder ganz ausfallen zu lassen, soweit ein Dienst, in dessen Rahmen die Veröffentlichung erfolgen soll, zu dem vereinbarten Termin nicht angeboten wird oder technische, durch das Medium Internet bedingte Umstände eine Veröffentlichung zum vereinbarten Termin verhindern, sofern stock3 die Hinderungsgründe nicht zu vertreten hat. Sollte eine Verschiebung des Termins auf einen späteren Zeitpunkt möglich sein, wird stock3 auf die ihr bekannten Interessen des Partners Rücksicht nehmen, soweit ihr dies möglich und zumutbar ist.
§ 9 Vergütungen und Zahlungsmodalitäten
(1) Die vom Partner für die Leistungen der stock3 zu entrichtende Vergütung basiert auf der jeweils aktuellen Preisliste, es sei denn, die Parteien haben Abweichendes in Textform vereinbart. Die jeweiligen ausgewiesenen Preise gelten zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
(2) Soweit die Vergütung auf TKP-Basis (TKP=Tausender-Kontakt-Preis, der pro 1.000 Ad Impressions kalkuliert wird) berechnet wird, informiert stock3 den Partner auf Anforderung über die Anzahl der Ad Impressions, der Ad Clicks sowie die Ad Click Rate (= Verhältnis von Ad Clicks zu Ad Impressions) zu den Plattformen von stock3, auf der die Werbung des Kunden platziert ist.
(3) stock3 stellt im Nachfolgemonat der erstmaligen Veröffentlichung der jeweiligen Maßnahme oder nach Beendigung der Maßnahme dem Partner eine Rechnung für die erbrachten Leistungen, soweit sich aus dem individuellen Auftrag/Vertrag nichts anderes ergibt. Mit Rechnungsstellung ist der im Auftrag vereinbarte Geldbetrag fällig und innerhalb von 20 Tagen auf ein von stock3 zu benennendes Konto ohne Abzüge zu überweisen.
§ 10 Zahlungsverzug und Abtretung von Forderungen, Aufrechnung
(1) Im Falle des Zahlungsverzugs des Partners trägt dieser die jeweiligen Mahn- und Abwicklungskosten. Hiervon unberührt gelten die gesetzlichen Verzugsregeln. Für Rück-Lastschriften berechnet stock3 eine pauschale Aufwandsgebühr von 20,- Euro.
(2) Der Partner ist zur Abtretung von Forderungen aus seinem Vertragsverhältnis mit stock3 nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung von stock3 berechtigt. Dies gilt nicht für Geldforderungen, die aus einem beiderseitigen Handelsgeschäft herrühren.
(3) Eine Aufrechnung von eigenen Forderungen durch den Partner gegen Forderungen von stock3 ist nur bei unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.
§ 11 Nutzungsrecht
(1) Der Partner räumt stock3 an dem zur Veröffentlichung im Rahmen des Auftrages überlassenen Materials ein einfaches, nicht ausschließliches, weltweites, zeitlich auf die Laufzeit des Vertrages beschränktes sowie inhaltlich auf den Vertragszweck begrenztes Nutzungsrecht ein.
(2) Die vorgenannte Rechtseinräumung beinhaltet auch das Recht zur Speicherung, Vervielfältigung, Veröffentlichung, öffentlichen Zugänglichmachung, Digitalisierung sowie Bearbeitung des überlassenen Materials, soweit dies zur Durchführung des Vertrages notwendig ist.
§12 Freistellung von Ansprüchen Dritter
Soweit stock3 wegen der vertragsgemäßen Nutzung des vom Partner eines jeweiligen Vertrags zur Veröffentlichung bestimmten und zur Verfügung gestellten Materials Ansprüchen Dritter wegen einer Verletzung von gewerblichen Schutzrechten, Urheberrechten oder sonstigen Rechten ausgesetzt wird, verpflichtet sich der Partner, stock3 von diesen Ansprüchen sowie den angemessenen Kosten eines Rechtsstreits und der Rechtsverteidigung freizustellen. Eventuelle Ansprüche auf Schadensersatz wegen darüber hinausgehender Schäden bleiben davon unberührt.
§13 Gewährleistung
(1) stock3 wird während der vereinbarten Laufzeit des Vertrages die Kampagne zu den vereinbarten Bedingungen schalten.
(2) Bleibt die Leistung von stock3 hinter den vertraglichen Vereinbarungen zurück, so kann der Partner eine angemessene Nachlieferung durch stock3 verlangen. Ist eine angemessene Nachlieferung durch stock3 nicht möglich, ist der Partner zu einer angemessen Minderung der Vergütung berechtigt. Dies gilt nicht, soweit die Schlechtleistung unerheblich ist.
(3) Das Recht des Partners, Schadensersatz nach den gesetzlichen Vorschriften zu verlangen, bleibt hiervon unberührt.
(4) Gewährleistungsansprüche verjähren innerhalb eines Jahres.
(5) Der Kunde wird das Material nach seiner ersten Schaltung unverzüglich auf die Richtigkeit der Platzierung untersuchen und stock3 eventuelle Fehler innerhalb von 3 Werktagen mitteilen. Nach Ablauf dieser Frist gilt das Material als akzeptiert.
§ 14 Haftung
(1) stock3 haftet nur bei eigenem Verschulden sowie bei Verschulden seiner gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen, und zwar nach Maßgabe der nachfolgenden Regelungen.
(2) Für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig durch stock3 bzw. deren gesetzliche Vertreter oder leitende Angestellte herbeigeführt werden, sowie bei Arglist und im Fall von Personenschäden, haftet stock3 unbeschränkt.
(3) Für Schäden, die von einfachen Erfüllungsgehilfen von stock3 vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt werden, haftet diese begrenzt auf die Schäden, die bei Vertragsschluss typisch und vorhersehbar waren.
(4) Bei einer leicht fahrlässigen Verletzung einer Pflicht, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist und auf deren Einhaltung der Partner regelmäßig vertrauen darf (Kardinalpflicht), ist die Ersatzpflicht ebenfalls auf die Schäden, die bei Vertragsschluss typisch und vorhersehbar waren, begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung für leicht fahrlässig verursachte Schäden ausgeschlossen.
(5) stock3 haftet nicht für Schäden, welche durch Störungen an Telefonleitungen, Servern und sonstigen Einrichtungen entstehen, die nicht im Verantwortungsbereich von stock3 liegen. stock3 haftet insbesondere nicht für den Ausfall des Servers von stock3, wenn dieser nicht länger als 24 Stunden (fortlaufend oder addiert) innerhalb von 30 Kalendertagen andauert.
(6) Die verschuldensunabhängige Haftung von stock3 für bereits bei Vertragsschluss vorhandene Mängel wird ausgeschlossen.
(7) Die vorstehenden Bedingungen gelten sinngemäß auch für die Haftung im Hinblick auf den Ersatz vergeblicher Aufwendungen.
(8) Hat der Partner durch ein schuldhaftes Verhalten zu der Entstehung eines Schadens beigetragen, bestimmt sich nach den Grundsätzen des Mitverschuldens, in welchem Umfang der Partner und stock3 den Schaden zu tragen haben.
§ 15 Höhere Gewalt
Höhere Gewalt, Arbeitskämpfe, Unruhen, behördliche Maßnahmen und sonstige unvorhersehbare, unabwendbare und schwerwiegende Ereignisse befreien die Vertragspartner für die Dauer der Störung und im Umfang ihrer Wirkung von den Leistungspflichten. Dies gilt auch, wenn diese Ereignisse zu einem Zeitpunkt eintreten, in dem sich der betroffene Vertragspartner in Verzug befindet. Die Vertragspartner sind verpflichtet, im Rahmen des Zumutbaren unverzüglich die erforderlichen Informationen zu geben und ihre Verpflichtungen den veränderten Verhältnissen nach Treu und Glauben anzupassen.
§ 16 Datenschutz
(1) Der Partner versichert gegenüber stock3, alle zum Vertragsschluss erforderlichen Daten wahrheitsgemäß und vollständig anzugeben und stock3 über etwaige Änderungen zu informieren. Hinsichtlich des Datenschutzes finden die gesetzlichen Bestimmungen Anwendung, insbesondere das Datenschutzgesetz. Der Partner erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass sämtliche zur Erfüllung des Vertrages von ihm angegebenen Daten diesbezüglich gespeichert und genutzt werden, sowie an Erfüllungsgehilfen weitergegeben werden dürfen. Im Gegenzug verpflichtet sich der Partner zur Einhaltung sämtlicher einschlägiger datenschutzrechtlicher Vorschriften. Darüber hinaus wird der Partner sämtliche von ihm im Rahmen der Geschäftsbeziehungen zu stock3 eingesetzten Mitarbeiter und Unterauftragnehmer ebenfalls zur Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen verpflichten.
(2) Sollte der Partner durch Verwendung spezieller Techniken, wie z.B. dem Einsatz von Cookies oder Zählpixeln, Daten aus der Schaltung von Onlinekampagnen gewinnen oder sammeln, sichert der Partner zu, dass er bei Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von personenbezogenen Daten die Vorgaben des Telemediengesetzes (TMG), des Rundfunkstaatsvertrages (RStV) sowie des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) einhalten wird. Handelt es sich bei dem Partner um eine Agentur, darf sie anonyme oder pseudonyme (und somit auch personenbezogene) Daten aus dem Zugriff auf die Onlinewerbung nur im Rahmen der jeweiligen Kampagne für den konkreten Werbungtreibenden, der sie mit der Schaltung der jeweiligen Kampagne beauftragt hat, auswerten. Diese Auswertung darf nur die anonymen und pseudonymen Daten umfassen, die durch Werbeschaltungen auf den von stock3 vermarkteten Onlineangeboten generiert worden sind. Insbesondere darf die Agentur die Daten aus der Onlinewerbung nicht für eigene Zwecke speichern, auswerten, anderweitig nutzen und oder an Dritte weitergeben. Dieses Verbot erfasst auch die Erstellung von Profilen aus dem Nutzungsverhalten der User auf dem Onlineangebot von stock3 und deren weitere Nutzung. Setzt der Partner für die Schaltung der Onlinekampagne Systeme eines Dritten ein, wird er sicherstellen, dass auch der Systembetreiber diese Vereinbarung einhält.
§ 17 Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
stock3 behält sich das Recht vor, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Online- & Mobile-Werbung mit Wirkung für die Zukunft jederzeit zu ändern oder zu erneuern. Änderungen oder Erneuerungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für den Vertragspartner jedoch nur dann, wenn er sich mit diesen Änderungen oder Erneuerungen schriftlich einverstanden erklärt hat. Hierzu wird stock3 dem Vertragspartner die beabsichtigten Änderungen oder Erneuerungen vorab mitteilen. Erklärt sich der Partner mit den Änderungen nicht einverstanden, gelten für ihn weiterhin die bisherigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Änderungen oder Ergänzungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit grundsätzlich der Schriftform. Mündliche Abreden bestehen nicht.
§ 18 Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Die in diesem Vertrag niedergelegten Vereinbarungen beider Vertragspartner sowie alle weiteren im Zusammenhang mit diesem Vertrag getroffenen Vereinbarungen unterliegen deutschem Recht. Als Gerichtsstand wird der Sitz von stock3 vereinbart.
Ladungsfähige Anschrift:
stock3 AG
Balanstraße 73 (Haus 11/3. OG)
D-81541 München
§ 19 Vertraulichkeit
Die Parteien verpflichten sich, über alle Einzelheiten des Vertragsverhältnisses sowie über Geschäftsgeheimnisse, von denen sie im Rahmen der Durchführung des Vertrags unmittelbar oder mittelbar durch die jeweils andere Partei Kenntnis erlangt, Stillschweigen zu bewahren. Die Verpflichtung besteht während der gesamten Vertragslaufzeit und über die Beendigung des Vertrags hinaus.
§ 20 Salvatorische Klausel
Sind einzelne Bestimmungen des Vertrages, der Buchungsbestätigung oder der Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Online- & Mobile-Werbung unwirksam, so bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. In diesem Fall tritt anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Regelung eine Regelung, die dem bei Vereinbarung der jeweiligen Regelung vorhandenen Willen der Vertragsparteien am nächsten kommt. Dies gilt entsprechend für den Fall, dass dieser Vertrag Lücken enthalten sollte.
*Diese AGB gelten nicht für Verbraucher im Sinne des § 13 BGB.