Ordentliche Hauptversammlung
Die ordentliche Hauptversammlung der stock3 AG findet am Donnerstag, den 13. August 2026, um 11:00 Uhr (MESZ), im ecos office center münchen, Landsberger Str. 155, 80687 München, als Präsenzveranstaltung statt.
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- Einberufung und Tagesordnung der Hauptversammlung
- Informationen nach § 125 Abs. 2 AktG i.V.m. §125 Abs. 5 AktG, Artikel 4 Abs. 1 sowie Tabelle 3 des Anhangs der Durchführungsverordnung (EU) 2018/1212
- Information pursuant to Section 125 para. 2 German Stock Corporation Act (AktG) in connection with Section 125 para. 5 AktG, Article 4 para. 1 and Table 3 of the Annex to Implementing Regulation (EU) 2018/1212
- Festgestellter Jahresabschluss zum 31. Dezember 2025
- Gebilligter Konzernabschluss zum 31. Dezember 2025
- Bericht des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2025
- Vorschlag des Vorstands über die Verwendung des Bilanzgewinns
- Satzung
- Informationen zum Abschlussprüfer
Gegenanträge liegen aktuell nicht vor.
Passwortgeschütztes HV-Portal zur Anmeldung, Eintrittskartenbestellung, Vollmachts- und Weisungserteilung
LOGIN zum passwortgeschützten HV-Portal
Aktionäre können sich auch elektronisch unter Nutzung des HV-Portals zur Hauptversammlung anmelden.
Bitte beachten Sie die Anmeldefrist: Donnerstag, 6. August 2026, 24:00 Uhr (MESZ).
Für die Nutzung des HV-Portals ist eine Zugangsberechtigung erforderlich. Aktionären, die spätestens am 23. Juli 2026, 00:00 Uhr (MESZ), im Aktienregister der Gesellschaft eingetragen sind, werden die individuellen Zugangsdaten (Zugangskennung und Passwort) zusammen mit der Mitteilung über die Einberufung der Hauptversammlung zugesandt. Die Nutzung des HV-Portals durch den Bevollmächtigten setzt voraus, dass der Bevollmächtigte die entsprechenden Zugangsdaten erhält.
Die Erteilung oder der Widerruf einer Vollmacht oder die Erteilung oder die Änderung einer Vollmacht mit Weisungen an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter kann auf elektronischem Weg unter Nutzung des passwortgeschützten HV-Portals bis zum 12. August 2026, 24:00 Uhr (MESZ), erfolgen.
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Bestätigung der Stimmenzählung nach § 129 Abs. 5 Satz 1 AktG:
Der Abstimmende kann von der Gesellschaft nach § 129 Abs. 5 Satz 1 AktG innerhalb eines Monats nach dem Tag der Hauptversammlung eine Bestätigung darüber verlangen, ob und wie seine Stimme gezählt wurde. Ein entsprechendes Verlangen kann per E-Mail an stock3@meet2vote.de gerichtet werden.